Das spanische Innenministerium hat die Kontrollen von Reisenden aus Italien um weitere 15 Tage, bis zum 22. September, verlängert und spiegelt damit den Schritt Roms nach der Ceuta-Migrationskrise wider.
Spanien verlängert seine Grenzkontrollen für Reisende, die auf dem Luft- oder Seeweg aus Italien einreisen, um weitere 15 Tage und verschiebt den Ablauf der Maßnahme vom 7. September auf den 22. September.
Die Entscheidung folgt dem gleichen Muster, das seit dem Sommer die Pattsituation zwischen Madrid und Rom bestimmt. Spanien führte diese Kontrollen erstmals am 8. August mit der Verordnung INT/846/2026 ein, als direkte Reaktion auf die frühere Aussetzung der Freizügigkeitsregelung für Reisende aus spanischem Hoheitsgebiet durch Italien.
Italien seinerseits hatte seine eigenen Kontrollen bereits bis zum 15. September verlängert – eine weitere 15-tägige Verlängerung der zuvor von der Meloni-Regierung gesetzten Frist. Dies teilte Italiens Innenminister Matteo Piantedosi Spanien in einem Telefonat mit seinem spanischen Amtskollegen Grande-Marlaska mit.
Die Migrationskrise in Ceuta ist die Ursache des Streits
Der diplomatische Streit begann Ende Juli, als die Regierung von Giorgia Meloni vor dem Hintergrund einer Massenankunft von Migranten in Ceuta die Aussetzung der Schengen-Vereinbarungen mit Spanien aus Gründen der nationalen Sicherheit ankündigte. Italien hat argumentiert und bei jeder Verlängerung wiederholt, dass die Migrationssituation weiterhin ungelöst sei und die Kontrollen weiterhin rechtfertige.
Spanien reagierte zunächst mit der erfolglosen Forderung, die Beschränkungen aufzuheben, und folgte dann mit einer gleichwertigen Maßnahme, die sich an italienische Reisende richtete. Seitdem haben beide Länder ihre jeweiligen Schecks parallel in 15-Tage-Schritten erneuert, ohne dass der Streit beigelegt werden konnte.
Was es für Menschen bedeutet, die zwischen den beiden Ländern reisen
Die Verlängerung stellt keine Grenzschließung dar und beeinträchtigt nicht das Reiserecht zwischen den beiden Ländern. Dabei handelt es sich um Identitäts- und Staatsangehörigkeitskontrollen, die stichprobenartig in Häfen und Flughäfen an Reisepässen durchgeführt werden; für Drittstaatsangehörige gehört dazu auch die Überprüfung des Aufenthaltstitels.
Flüge und Seeverbindungen verkehren weiterhin wie gewohnt, Reisenden wird jedoch empfohlen, für diese Kontrollen zusätzliche Zeit einzuplanen.