Deutschlands Kulturerbe-Gemeinschaft ist in Streit geraten, nachdem ein Amateurarchäologe ein antikes Bauwerk freigelegt hat. Das Problem ist jedoch, dass er keine Erlaubnis hatte, auf dem Gelände der Burg Metilstein bei Eisenach zu graben.
Ein ungewöhnlicher Vorfall hat unter deutschen Denkmalschützern eine hitzige Debatte entfacht, die entscheidende Fragen zum Umgang mit historischem Material und zur Rolle von Amateurforschern aufwirft.
Ein sogenannter „Schmutzdetektiv“ führte eine illegale Ausgrabung in den Ruinen der Burg Metilstein bei Eisenach durch, einem Ort in der Nähe der Wartburg, einer der berühmtesten Burgen Deutschlands. 1999 wurde sie als erste deutsche Burg in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen (Quelle auf Deutsch).
Über einen Zeitraum von mehreren Wochen führte der Mann ohne Genehmigung mehrere Ausgrabungen an der mittelalterlichen Stätte durch und legte an verschiedenen Stellen Mauerreste frei.
Das denkmalgeschützte Gebäude, das vermutlich in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts errichtet wurde, geriet in Gefahr, weil die freiliegenden Bauten der Witterung schutzlos ausgesetzt waren.
Auf der Suche nach Ärger
Ein ehrenamtlicher Denkmalpfleger entdeckte schließlich die unerlaubte Tätigkeit und informierte die Polizei und das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Daraufhin meldete sich der Verantwortliche und gestand, die Arbeiten ausgeführt zu haben. Daraufhin wurde ihm befohlen, die freigelegten Flächen wieder mit Erde abzudecken, um weitere Schäden zu verhindern – eine Anweisung, der er Folge leistete. Experten bezeichneten den Vorfall als „sehr, sehr seltsam“.
Vorsätzliche Zerstörung wird dem Amateurarchäologen nicht vorgeworfen. Experten gehen vielmehr davon aus, dass er die Reste der Burg sichtbar machen oder gleichsam „präparieren“ wollte.
Darin liegt laut Experten das Problem bei unbeaufsichtigten Arbeiten. Sie sagen, dass archäologische Bauwerke im Boden oft besser geschützt sind als wenn sie freigelegt sind, da sie schnell verwittern oder beschädigt werden können, wenn sie nicht ordnungsgemäß gesichert werden.
Der Vorfall verdeutlicht eine grundlegende Spannung im Umgang mit dem archäologischen Erbe. Zwischen dem Wunsch nach sichtbaren historischen Zeugnissen und den Anforderungen des Denkmalschutzes bestehen oft widersprüchliche Interessen.
Während Laien die Aufdeckung als Beitrag zur Geschichtsdarstellung betrachten, betrachten Fachbehörden solche Eingriffe ohne professionelle Dokumentation und Sicherung als Risiko, da sie zum unwiederbringlichen Verlust wissenschaftlich relevanter Informationen führen könnten.
Obwohl der Fall letztlich ohne bleibenden Schaden abgeschlossen werden konnte, prüfen die Behörden noch, ob eine Straftat vorliegt.
Die Burg Metilstein ist nicht direkt Teil der Wartburganlage, steht aber in enger historischer Verbindung mit dieser. Beide liegen in der Nähe von Eisenach auf demselben Höhenzug. Die Burg Metilstein diente vermutlich als vorgelagerte Sicherungs- oder Beobachtungsanlage, die die Wartburg strategisch ergänzte.
Während die Wartburg als Hauptburg eine zentrale Rolle spielte und heute noch weitgehend erhalten ist, handelt es sich bei Metilstein um eine Ruine aus dem Hochmittelalter, die eher eine tragende Funktion im Verteidigungssystem hatte.