Die Länder der Union gehen hart gegen Emissionen, gefährliches Fahren und Lärmbelästigung vor.
Trotz der offenen Grenzen des Schengen-Raums kann das Autofahren in Europa aufgrund der unzähligen nationalen Straßenverkehrsregeln eine Herausforderung sein.
Wenn Sie im Jahr 2025 einen Roadtrip auf dem Kontinent planen, stellen Sie sicher, dass Sie über die neuesten Änderungen der Vorschriften auf dem Laufenden sind.
Von der Einführung von 30 weiteren Umweltzonen in französischen Städten bis hin zur Bekämpfung der Lärmbelästigung in der Schweiz – hier sind die neuen Regeln, die Sie beachten müssen.
EU geht hart gegen grenzüberschreitende Strafen vor
Bisher war es für Reisende, die mit dem Auto ins Ausland fahren, relativ einfach, den Folgen von Verkehrsdelikten in ausländischen Schengen-Ländern zu entgehen.
In diesem Jahr geht die Union jedoch härter gegen grenzüberschreitende Strafen vor, was bedeutet, dass Fahrern, die im Ausland gegen das Gesetz verstoßen, im Heimatland der Führerschein entzogen werden könnte.
Zu den Straftaten zählen das Fahren unter Alkoholeinfluss, das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung in städtischen und ländlichen Gebieten sowie die Verursachung eines Unfalls mit schweren oder tödlichen Verletzungen.
Die Schweiz führt Bußgelder für „vermeidbare“ Lärmbelästigung ein
Die Schweiz geht dieses Jahr hart gegen laute Fahrzeuge vor. Die Regierung hat Bußgelder von bis zu 10.000 CHF (10.600 Euro) für „vermeidbare Geräusche“ wie Fehlzündungen von Abgasanlagen verhängt.
Die Sanktionen für bestehende Beschränkungen zur Vermeidung von Lärmbelästigung nehmen zu. Fahrer, die ihren Motor „unnötig“ laufen lassen, müssen jetzt mit einer Geldstrafe von 80 CHF (85 €) rechnen, gegenüber 60 CHF (64 €) im letzten Jahr.
Auch in der Schweiz dürfen Fahrer automatisierter Autos ab dem 1. März 2025 in einigen Kantonen die Autopilot-Funktion nutzen.
Wenn das System aktiviert ist, kann der Fahrer seine Hände vom Lenkrad nehmen und muss weder den Verkehr noch das Fahrzeug überwachen.
Sie müssen jedoch bereit sein, das Steuer wieder zu übernehmen, wenn sie vom Autopilotsystem dazu aufgefordert werden.
Auch das Parken automatisierter Fahrzeuge ohne Anwesenheit eines Fahrers wird auf ausgewiesenen Parkplätzen und Parkplätzen möglich sein.
Frankreich weitet Umweltzonen aus
In Frankreich wurden 30 weitere Städte zu Umweltzonen bzw. ZFEs (Zones à Faibles Émissions) erklärt. Dazu gehören Lille, Avignon, Biarritz und Bordeaux.
Sie schließen sich zwölf bestehenden ZFEs (darunter Lyon, Großraum Paris und Nizza) an, von denen vier strengere Vorschriften eingeführt haben.
Wenn Sie in diesen Gebieten fahren, benötigen Sie eine Crit’Air-Plakette, die den Verschmutzungsgrad Ihres Fahrzeugs auf einer Skala von 0 (Elektrofahrzeuge) bis 5 (ältere Dieselfahrzeuge) angibt.
Alle Fahrzeuge müssen mit diesem Aufkleber versehen sein, unabhängig davon, ob sie in Frankreich oder im Ausland zugelassen sind.
Wenn Sie eine Reise nach Frankreich planen, besorgen Sie sich Ihren Aufkleber unbedingt hier.
Fahrer, die in einer ZFE keine Plakette an ihrem Fahrzeug haben, müssen mit einem Bußgeld von 68 € für ein leichtes Fahrzeug und einem Bußgeld von 135 € für ein schweres Nutzfahrzeug rechnen.
Vor dem 31. Dezember 1996 zugelassene Fahrzeuge, vor dem 30. September 1997 zugelassene leichte Nutzfahrzeuge und vor dem 30. September 2001 zugelassene schwere Nutzfahrzeuge dürfen nicht in ZFEs einfahren.
Die ZFEs Paris, Lyon, Grenoble und Montpellier verschärfen die Beschränkungen. Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Einstufung von 3 dürfen montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr nicht mehr innerhalb der emissionsarmen Mobilitätszone des Großraums Paris fahren.
Diese Art von Fahrzeugen ist im Lyoner ZFE völlig verboten, obwohl es Ausnahmen für Anwohner und Pendler gibt.
In Grenoble gilt ein Fahrverbot für Crit’Air 3-Fahrzeuge von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr – mit Ausnahmen für Pendler und Anwohner.
Montpellier und 11 umliegende Gemeinden haben ebenfalls Beschränkungen für Crit’Air 3-Fahrzeuge eingeführt.
Deutschland führt verpflichtende Sicherheitskontrollen für Wohnwagen ein
Im Jahr 2025 ändern sich in Deutschland mehrere Fahrregeln.
Der 19. Januar markiert die Frist für den Umtausch roter und grüner Papierlizenzen gegen digitale Versionen, mit Ausnahme von Personen, die vor 1953 geboren wurden.
Die CO2-Steuer in Deutschland – Teil der Bemühungen des Landes, die CO2-Emissionsziele zu erreichen – wurde von 45 € pro Tonne CO2 auf 55 € pro Tonne erhöht. Dadurch steigen die Benzin- und Dieselpreise um rund drei Cent.
Ab dem 19. Juni müssen Besitzer von Caravans und Wohnmobilen mit Flüssiggas-Anlage alle zwei Jahre eine Überprüfung durch einen Sachverständigen beantragen. Bei neuen Wohnwagen muss die Inspektion sofort erfolgen.
Italien erhöht Bußgelder für Verkehrsdelikte
In Frankreich und Italien sind die Bußgelder für Verkehrsdelikte gestiegen. In Italien drohen Autofahrern höhere Strafen für Trunkenheit am Steuer (bis zu 6.000 €), die Nutzung eines Telefons am Steuer (bis zu 1.000 €) und Geschwindigkeitsüberschreitungen (bis zu 880 €).
Fahrern, die unter Alkoholeinfluss oder Geschwindigkeitsüberschreitungen stehen, kann der Führerschein auch entzogen werden.
Österreich erhöht Preise für Autobahnvignette
Die obligatorische Autobahnvignette in Asutrian kostet Autofahrer jetzt mehr.
Die Jahresvignette kostet 103,80 Euro statt 96,40 Euro, die Tagesvignette steigt von 8,60 Euro auf 9,30 Euro, die Zehn-Tages-Vignette von 11,50 Euro auf 12,40 Euro und die Zweimonatsvignette von 28,90 Euro auf 31,10 Euro.
Spanien ändert Regeln für das Fahren auf Autobahnen
Wenn Sie planen, im Jahr 2025 auf Spaniens Autobahnen zu fahren, stellen Sie sicher, dass Sie über diese Änderungen der Regeln informiert sind.
Bei schlechter Witterung dürfen Autofahrer nur noch den rechten Fahrstreifen benutzen und es besteht ein Überholverbot.
Dies soll den Zugang für Schneepflüge oder Einsatzfahrzeuge ermöglichen.
Kommt es zu einem Stau, müssen die Fahrer auf die ganz linke und ganz rechte Spur wechseln, um einen zentralen Korridor für die Nutzung durch Einsatzfahrzeuge freizugeben.
Bei Staus und Staus dürfen Motorradfahrer den Standstreifen benutzen.