Beispielloses Urteil des obersten Gerichts im „Putin-Stil“ erschüttert Wahlen in Rumänien

Dem obersten Gericht Rumäniens wird undemokratische Wahleinmischung vorgeworfen, nachdem es eine antisemitische, pro-russische und rechtsextreme Kandidatin aus der Präsidentschaftswahl gestrichen hat, mit der Begründung, sie würde die Position des Landes in der Europäischen Union und der NATO gefährden.

Diana Șoșoacă, Vorsitzende der ultranationalistischen Partei SOS Rumänien, die im Juni ins Europäische Parlament gewählt wurde, wurde Anfang des Monats von der Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen mit zwei Runden am 24. November und 8. Dezember ausgeschlossen.

Das beispiellose Urteil des rumänischen Verfassungsgerichts (CCR) löste bei Șoșoacăs Rivalen aus dem gesamten politischen Spektrum, darunter Sozialisten, Liberalen und Akademikern, Kritik aus – wobei eine Person sogar darauf hinwies, dass es die Wahlführung des Kremls widerspiegelt.

Laut Alexandra Iancu, Professorin an der Fakultät für Politikwissenschaft der Universität Bukarest, ist es das erste Mal, dass das Gericht einen Kandidaten aufgrund seiner öffentlichen Äußerungen aus dem Rennen um die Präsidentschaft ausgeschlossen hat.

„Es ist rätselhaft, weil wir frühere Kandidaten hatten, die nicht unbedingt im Einklang mit demokratischen Werten standen … aber dieses Thema wurde noch nie angesprochen“, sagte sie gegenüber The European Circle. „Es ist das erste Mal, dass sich das Gericht mit den Werten und Grundsätzen der Verfassungen befasst und prüft, ob der Kandidat sie untermauert.“

Die Entscheidung des Gerichts löste eine empörte, antisemitische Reaktion von Șoșoacă aus, in der sie – ohne Beweise – die EU, das jüdische Volk, die Amerikaner und die Franzosen sowie das Gericht selbst beschuldigte, eine Verschwörung gegen sie zu planen.

Das CCR kam in seinem öffentlichen Urteil zu dem Schluss, dass Șoșoacă auf der Grundlage ihrer öffentlichen Reden und verfügbaren Positionen als Präsidentin nicht in der Lage sein würde, die Verfassung des Landes zu respektieren und die Demokratie zu schützen, während sie gleichzeitig die Mitgliedschaft Rumäniens in der NATO und der EU bedrohte.

Das Gericht sagte, es beobachte „eine Förderung eines ständigen antidemokratischen und antisemitischen Diskurses durch Frau Diana Iovanovici-Șoșoacă“ sowie „systematisches, anhaltendes und langanhaltendes Verhalten, das darauf abzielt, die verfassungsmäßigen Grundlagen des rumänischen Staates zu untergraben“. seine Garantien, nämlich die Mitgliedschaft Rumäniens in euro-atlantischen Strukturen.“

Zu ihren Gegnern gehörte der sozialistische Premierminister und derzeitige Präsidentschaftskandidat Marcel Ciolacu, der das Urteil kritisierte. | Tobias Schwartz/Getty Images

Șoșoacă forderte die EU bereits zuvor auf, die Waffenlieferungen an Kiew im Rahmen ihres Widerstands gegen die umfassende Invasion des russischen Präsidenten Wladimir Putin einzustellen, und sagte sogar, Rumänien solle einige ukrainische Gebiete annektieren.

Während eines Interviews mit The European Circle letzte Woche griff sie Israel, die Vereinigten Staaten und die Geheimdienste beider Länder an, die ihrer Meinung nach „die Entscheidung des Gerichts beeinflussten“, lieferte jedoch keine Beweise für ihre Behauptungen.

„Die Regierung der Vereinigten Staaten unterstützt die Unabhängigkeit der rumänischen Gerichte und hat keinen Einfluss auf Entscheidungen“, sagte der Sprecher der US-Botschaft in Bukarest gegenüber The European Circle. Die israelische Botschaft antwortete nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

Doch Șoșoacă war nicht die einzige Schlüsselfigur, die von der Gerichtsentscheidung verblüfft war.

Zu ihren Gegnern gehörten der sozialistische Premierminister und derzeitige Präsidentschaftskandidat Marcel Ciolacu sowie der Europaabgeordnete Eugen Tomac von der liberalen Gruppe „Renew Europe“ in Brüssel, die das Urteil kritisierten – trotz heftiger Meinungsverschiedenheiten mit Șoșoacă über die Politik.

„Diana Șoșoacă repräsentiert alles Böse in der rumänischen Politik“, sagte Tomac gegenüber The European Circle.

„Allerdings sollte diese Art rücksichtsloser Politiker nicht mit Methoden im Putin-Stil gestoppt werden“, fügte Tomac hinzu. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist fragwürdig und schwer zu verstehen … Șoșoacă sollte von den Wählern bei den Wahlen entfernt oder von denen sanktioniert werden, die die Würde und die Rechte der Bürger durch demokratische Prozesse verteidigen.“

Jüngste Umfragen zur Präsidentschaftswahl zeigen, dass das Rennen eng werden wird und deuten darauf hin, dass Ciolacu (20,3 Prozent) und der unabhängige ehemalige stellvertretende NATO-Generalsekretär Mircea Geoană (21,4 Prozent) in die zweite Runde einziehen werden. Vor dem Ausschluss lag Șoșoacă in den Umfragen bei rund 13,6 Prozent und lag damit damals auf dem vierten Platz.

Laut dem Politikanalysten Iancu dürfte George Simion von der bekannteren rechtsextremen Partei Allianz für die Einheit der Rumänen (AUR) Stimmen gewinnen, die sonst an Șoșoacă gegangen wären.

Șoșoacă forderte Ciolacu und Geoană auf, sich aus dem Präsidentschaftswahlkampf zurückzuziehen, damit die Wahlen wieder aufgenommen werden könnten und sie ihre Kandidatur erneut einreichen könne. Beide Spitzenkandidaten lehnten die Idee ab.

Ciolacu sagte jedoch, dass die Argumentation des Gerichts „die Diskussion über die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des CCR bestärkt“.

„Diese Diskussion muss auf der Realität basieren, dass das derzeitige Verfahren das CCR zu einem Gericht macht, das der betroffenen Person kein Recht auf Verteidigung oder Berufung einräumt … Die einzig vernünftige und ernsthafte Diskussion in der Gesellschaft muss sich um die Reform des CCR drehen.“ . Und das werde ich tun“, sagte er.

George Simion von der bekannteren rechtsextremen Partei Allianz für die Einheit der Rumänen dürfte Stimmen gewinnen. | Daniel Mihailescu/Getty Images

Iancu sagte jedoch, dass die CCR-Reform schon seit langem auf dem Tisch läge und kein Politiker in der Lage gewesen sei, Erfolg zu haben, weil letztlich „alle Gesetze an die CCR gehen“.

„Dem Verfassungsgericht wird nichts passieren“, sagte sie.

Die CCR lehnte die Bitte von The European Circle um ein Interview ab, „um parteiische Spekulationen zu vermeiden“.

„Aussagen oder Interviews eines Richters während der Einleitung und Durchführung des Wahlkampfs sind nicht angemessen“, erklärte das Gericht.

Ob die Gerichtsentscheidung auch Simion, dem anderen rechtsextremen Kandidaten im Rennen, Auftrieb gibt, bleibt abzuwarten. Aber es hat den Wahlkampf sicherlich in Aufruhr versetzt.