Das deutsche Tanzduo „The Kessler Twins“ stirbt im Alter von 89 Jahren durch „gemeinsamen Selbstmord“

Die in Deutschland weithin als „Beine der Nation“ bekannten Zwillinge Alice und Ellen Kessler wurden am Montag tot in ihrer Wohnung in der Nähe von München aufgefunden. Die Polizei hat nun bekannt gegeben, dass die 89-jährigen Schwestern durch „gemeinsamen assistierten Suizid“ gestorben sind.

Die deutsche Polizei hat Ermittlungen zum Tod der Varietéstars und Zwillingsschwestern Alice und Ellen Kessler eingeleitet, die in den 1950er Jahren berühmt wurden.

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur dpa wurden die beiden am Montag in ihrer gemeinsamen Wohnung in Grünwald, einem wohlhabenden Vorort von München, gefunden.

Sie waren 89.

In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung bestätigte die Münchner Polizei die Todesfälle, es handele sich um einen „gemeinschaftlichen Suizid“ und eine Beteiligung Dritter schloss sie aus.

Die Zwillinge lernten schon in jungen Jahren tanzen und traten dem Kinderballett der Leipziger Oper bei. 1952, als sie 16 Jahre alt waren, floh ihre Familie nach Westdeutschland, wo sie in einem Düsseldorfer Revuetheater tanzten.

1955 wurden die Schwestern vom Direktor des Kabaretttheaters Lido in Paris entdeckt, wo ihre internationale Karriere begann. Anschließend sangen und traten sie unter anderem mit Fred Astaire, Frank Sinatra und Harry Belafonte auf.

In den 1960er Jahren tourten die Kessler Twins, wie sie beruflich genannt wurden, weltweit, zogen nach Rom und lehnten laut dpa 1964 ein Angebot ab, mit Elvis Presley in „Viva Las Vegas“ aufzutreten, aus Angst, in Amerika durch Musikfilme definiert zu werden.

Bereits mit 80 Jahren standen die Schwestern in einem Musical auf der Bühne. Alice sagte kurz vor ihrem 80. Geburtstag, dass sie es wahrscheinlich nicht geschafft hätten, so lange alleine aufzutreten.

Zu zweit zu sein „hat nur Vorteile“, sagte sie. „Gemeinsam seid ihr stärker.“

Auf die Frage nach dem Geheimnis ihres Erfolgs antwortete sie: „Disziplin, jeden Tag. Dankbarkeit, immer wieder. Demut, nicht Überheblichkeit. Und Zusammengehörigkeit. Bis zum Tod.“

Letzter Wille und Testament

In Deutschland ist Sterbehilfe in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Person muss „verantwortlich und aus freien Stücken handeln“ sowie volljährig und geschäftsfähig sein.

In ihrem Testament hatten die Zwillinge darum gebeten, ihre Asche in derselben Urne aufzubewahren. Ihr Wunsch dürfte jedoch kaum respektiert werden, da das deutsche Bestattungsrecht die Vermischung oder Vereinigung der Asche mehrerer Verstorbener in einer Urne untersagt.

Für ihre Verdienste um die Unterhaltungsindustrie erhielten sie Ehrenpreise der deutschen und italienischen Regierung, darunter 1987 das Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland.