„Das endet jetzt“: Deutsches Gerichtsurteil erhöht den Druck, festgefahrene Klimapläne zu reparieren

Das Urteil beendet einen fast zweijährigen Rechtsstreit und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.

Klimagruppen in Deutschland feiern einen großen juristischen Sieg, nachdem das oberste Gericht des Landes entschieden hat, dass die Bundesregierung ihre Klimaschutzpläne stärken muss.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat am Donnerstag, 29. Januar, eine Berufung der Bundesregierung gegen einen Beschluss aus dem Jahr 2024 zurückgewiesen, wonach das deutsche Klimaprogramm 2023 nicht den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes entspreche. Der ursprüngliche Fall wurde von der Umweltgruppe Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht.

Die Entscheidung ist endgültig und durchsetzbar, so dass die Regierung gesetzlich verpflichtet ist, ihre Klimapläne zu überarbeiten.

Ein Urteil, das härtere Klimaschutzmaßnahmen erzwingt

Das Gericht befand, dass die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichten, um eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu gewährleisten.

Die Richter wiesen auf eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen Kohlendioxid hin und sagten, das Programm habe nicht gezeigt, wie die jährlichen Emissionsgrenzwerte in einzelnen Sektoren eingehalten würden.

DUH begrüßte unterdessen die Entscheidung. Dessen Geschäftsführer Jürgen Resch sagte gegenüber der deutschen Presse, das Gericht habe „einen schallenden Schlag ins Gesicht für die Bundesregierung“ geliefert und fügte hinzu, dass Lücken im aktuellen Programm – etwa die Erlaubnis für Hersteller, weiterhin Fahrzeuge zu bauen, die mit E-Fuels betrieben werden – jetzt geschlossen werden müssten.

Politiker der Grünen sagen auch, dass das Urteil Druck auf die Minister ausübt, insbesondere in Sektoren, die ihre Emissionsziele wiederholt verfehlt haben.

Lisa Badum, die klimapolitische Sprecherin der Partei, erklärt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA), dass aufeinanderfolgende Verkehrsminister jahrzehntelang bedeutende Emissionssenkungen blockiert hätten. „Das ist jetzt vorbei“, sagt sie.

Sie forderte außerdem konkrete Schritte, um den Wandel voranzutreiben, etwa bundesweit günstigere ÖPNV-Tickets, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen, eine Steuer auf Privatjets und die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen wie Dienstwagensteuererleichterungen.

Der Bundesregierung droht nach der Entscheidung eine Frist

Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes legt Deutschland jährliche Emissionsgrenzwerte für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Industrie fest. Wenn ein Sektor sein Ziel verfehlt, ist die Regierung verpflichtet, sofortige Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Die Entscheidung des Gerichts fällt zu einem Zeitpunkt, an dem es Anzeichen dafür gibt, dass sich der Klimafortschritt Deutschlands verlangsamt.

Nach Angaben des deutschen Umweltbundesamtes sind die Treibhausgasemissionen im vergangenen Jahr gesunken, allerdings weniger stark als in den Vorjahren.

Die Regierung sagt, sie werde darauf reagieren, indem sie über geringfügige Anpassungen des bestehenden Plans hinausgeht.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sagt, die Regierung werde den gestrichenen Plan für 2023 bis Ende März durch einen neuen ersetzen.

„Wir haben noch nicht alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen“, sagt Flasbarth, fügt aber hinzu, dass er zuversichtlich ist, dass die Regierung ihre Frist im März einhalten wird.

Das Urteil mache deutlich, dass es „beim Klimaschutz keine Kompromisse geben dürfe“.