Der französische Popstar und Schauspieler Patrick Bruel wurde wegen mehrerer Vorwürfe sexueller Gewalt, darunter Vergewaltigung und sexuelle Belästigung, offiziell angeklagt. Der 67-Jährige, der alle Behauptungen bestreitet, wurde gegen eine bedingte Kaution freigelassen, die ihm den Besuch von „Massagesalons“ verbietet.
Patrick Bruel, einer der beliebtesten Sänger und Schauspieler Frankreichs, wurde wegen mehrerer Vorwürfe sexueller Gewalt gegen Frauen angeklagt. Die Anklage wurde in einer Erklärung des Staatsanwalts von Nanterre gegenüber The European Circle bestätigt.
Der 67-Jährige, der am Mittwoch vor vier Untersuchungsrichtern erschien, wird wegen „Vergewaltigung“, „versuchter Vergewaltigung“, „sexueller Nötigung“ und „sexueller Belästigung“ im Zusammenhang mit Ereignissen angeklagt, die angeblich jeweils in Neuilly-sur-Seine (2008), Brüssel (2010), Perpignan (2019) und Ajaccio (2019) stattgefunden haben.
Ihm wird außerdem der Status eines Zeugenbeistands in Bezug auf Sachverhalte zuerkannt „versuchte Vergewaltigung“ in Neuilly-sur-Seine (zwischen 2010 und 2011), „Vergewaltigung“ in Dinard (2012) und L’Isle-sur-la-Sorguee (2015) sowie „sexuelle Belästigung“ in Nyon, Schweiz (2019).
Die Richter erließen außerdem einen Beschluss, in dem sie die Verjährungsfrist für eine angeblich im Jahr 2000 in Grenoble begangene Vergewaltigung feststellten.
Bruel, der alle Vorwürfe bestreitet, entkam der Untersuchungshaft und wurde unter richterlicher Aufsicht gegen eine Kaution von 500.000 Euro freigelassen.
Zu den Auflagen gehört nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Verbot, Frankreich zu verlassen oder mit den mutmaßlichen Opfern in Kontakt zu treten. Bruel muss sich zudem „für eine psychologische Betreuung rechtfertigen“ und darf auch nicht häufig Massagesalons aufsuchen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ausdrücklich beantragt, gegen ihn ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten und ihn in Untersuchungshaft zu nehmen.
Ein Fall, der von einer sehr großen Anzahl von Beschwerden angetrieben wird
Über die neun Opfer hinaus enthält die Akte noch einen zweiten, besonders gewichtigen Strang. Gegen 13 weitere Frauen haben die Ermittler ein separates Verfahren erstellt. Ihnen wird äußerst schwerwiegendes Verhalten vorgeworfen, das von sexueller Belästigung und sexuellem Übergriff bis hin zu Vergewaltigungen und Vergewaltigungsversuchen reicht.
Diese Berichte beziehen sich auf Vorfälle, die sich angeblich über einen viel längeren Zeitraum, zwischen 1992 und 2008, ereignet haben.
Auch wenn diese Vorwürfe nach erster Einschätzung der Staatsanwaltschaft inzwischen an die gesetzlichen Fristen stoßen und verjährt zu sein scheinen, bleiben sie in diesem Fall ein zentrales Element.
Den drei mit dem Fall beauftragten Ermittlungsrichtern steht daher die mühsame Aufgabe bevor, eingehend zu prüfen, ob die Verjährungsfrist tatsächlich abgelaufen ist oder ob vorangegangene Verfahrensschritte möglicherweise eine Unterbrechung des Prozesses verursacht haben.
Auch wenn nicht alle mutmaßlichen Opfer offiziell Anzeige erstattet haben – aus verschiedenen Gründen, die von Angst und erlittenem Trauma bis hin zur Tatsache reichen, dass die Ereignisse teilweise viele Jahre zurückliegen – hilft die Anhäufung von Zeugenaussagen und Berichten mit auffallenden Ähnlichkeiten beim Aufbau der Fallakte. Dies sind alles Elemente, die die Ermittlungsrichter nun sorgfältig prüfen müssen, um eine mögliche Haftung in dieser Angelegenheit festzustellen.