Deutsche Gartencenter feiern nach weihnachtlichem Gerichtssieg

Der Rechtsstreit um Kugeln und Tannenzweige reicht mehrere Jahre zurück – und steht in Zusammenhang mit dem deutschen Arbeitsrecht.

Gartencenter im westdeutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen sonntags neben Blumen und Pflanzen auch Dekorationen, auch Weihnachtsdeko, verkaufen.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag hervor.

Die Entscheidung fällt inmitten eines Streits um die Handelsgesetze des Landes, insbesondere um Regeln darüber, was Ladenbesitzer sonntags verkaufen dürfen.

Vor zwei Jahren wurde eine Gartencenter-Kette in NRW von einer Unterlassungserklärung betroffen.

Neben dem sonntäglichen Hauptsortiment begann man mit dem Verkauf von künstlichen Tannenzweigen, Zimtstangen, Glaskugeln und anderem Christbaumschmuck.

In den Augen der Wettbewerbsbehörde war diese Praxis unfair, da sich das Geschäft nicht an die Handelsgesetze hielt und dadurch einen Vorteil gegenüber anderen Geschäften hatte.

Dekorationen begleiten die Kernangebote

Der Bundesgerichtshof hat letzte Woche versucht, widersprüchliche Aussagen zu klären, da Landgerichte in NRW in der Vergangenheit bereits unterschiedliche Entscheidungen zu Sonntagsverkäufen getroffen haben.

Die Klage der Wettbewerbsbehörde wegen der Dekorationsgegenstände war bereits vor dem Landgericht Bochum und dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert.

Das Gesetz in NRW sieht vor, dass bestimmte Geschäfte sonntags fünf Stunden lang öffnen dürfen – darunter Geschäfte, die Backwaren, Zeitungen und Blumen anbieten.

In diesen Geschäften können Kernwaren sowie verwandte Artikel verkauft werden.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Weihnachtsdekorationen als verwandte Waren für Gartencenter einzustufen sind.

Das heißt, sie begleiten die als Kernartikel verkauften Pflanzen – etwa Weihnachtsbäume – und können daher sonntags verkauft werden.

Das bedeutet nicht, dass Kunden sie als Paket kaufen müssen.

Es ist unklar, ob das Urteil in NRW Auswirkungen auf den Rest Deutschlands haben wird.

Den Sonntag heilig halten

Die Handelsgesetze des Landes sind nicht ohne Kritik, einige argumentieren, sie seien zu unflexibel.

Die Praxis, den Sonntag als Ruhetag festzulegen, ist in der deutschen Verfassung verankert und bildet die Grundlage für Einkaufsbeschränkungen.

Anfang des Jahres sorgte der deutsche Supermarkt Tegut für Schlagzeilen, als er am Sonntag seine Geschäfte schließen musste.

Dies geschah trotz der Tatsache, dass das Unternehmen automatisierte Kassen nutzte, was bedeutete, dass keine Interaktionen mit den Mitarbeitern erforderlich waren.

Trotz des automatisierten Dienstes befürchteten die Gewerkschaften, dass der Laden einen Präzedenzfall schaffen und zu einer umfassenderen Lockerung der Sonntagsregeln führen würde.