Im rumänischen Fall hat ein Opfer rechtliche Schritte gegen eine Online -Plattform ergriffen, nachdem ihre persönlichen Daten ohne ihre Zustimmung verwendet wurden.
Online-Plattformen sollten nicht für den Inhalt der von ihnen veröffentlichten Werbung haftbar gemacht werden. Sie müssen jedoch in der Lage sein, die Identität von Werbetreibenden nach einer nicht bindenden Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs (EUJ) am Donnerstag im Zusammenhang mit einer Anzeige zu überprüfen Auf einer Russmedia -Plattform, die den Verkauf von Sexualdienstleistungen vorschreibt.
In der Stellungnahme des Generalanwalts Maciej Szpunar wurde festgestellt, dass der Betreiber des Marktes nach der General Data Protection Regulation (GDPR) der EU die Identität von Benutzerwerbungsprüfern überprüfen muss.
Der Fall wurde verwiesen, nachdem das Berufungsgericht das höchste Gericht der EU in einem Fall, an dem eine auf Publi24 veröffentlichte Werbung veröffentlicht wurde Österreich.
In der Anzeige gab eine Frau an, sexuelle Dienste anzubieten und Fotos und eine Telefonnummer aus den Konten des Opfers auf Social -Networking -Websites, die ohne ihre Zustimmung verwendet wurden, enthielt.
Russmedia löschte die Anzeige schnell, aber sie wurde auf anderen Websites reproduziert, und das Opfer erhoben eine Klage gegen Russmedia.
Szpunar erklärt, dass der Betreiber eines Online -Marktplatzes nach den Regeln der EU für den elektronischen Handel „in diesem Fall für eine Ausnahme von der Haftung für den Inhalt der auf seinem Markt veröffentlichten Werbung berechtigt sein kann, vorausgesetzt, die Rolle bleibt neutral und rein technisch. “
Unter der DSGVO fungiert der Betreiber eines Online -Marktplatzes als Prozessor der personenbezogenen Daten, die in Anzeigen enthalten sind. Es ist nicht erforderlich, den Inhalt dieser Anzeigen vor der Veröffentlichung systematisch zu überprüfen, so die Stellungnahme. Der Markt muss jedoch organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen, um diese Daten zu schützen.
Der Anwalt General sagt, dass der Betreiber dieses Marktplatzes in Bezug auf die personenbezogenen Daten der auf diesem Online -Markt registrierten Benutzeranbieter als Controller fungiert und in diesem Zusammenhang die Identität der Benutzerwerbung überprüfen muss.
Die Stellungnahme des Generalanwalts ist für den Gerichtshof nicht bindend. Zu einem späteren Zeitpunkt wird ein Urteil erlassen.