Obwohl dies nicht häufig vorkommt, kommt es bei Flugpassagieren aufgrund langer Abfertigungszeiten an den EU-Grenzen zu verpassten Anschlussflügen.
Das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU begann im Oktober mit der schrittweisen Einführung.
An Flughäfen, an denen die neue digitale Technologie eingesetzt wird, müssen von der Visumpflicht befreite Reisende aus dem Vereinigten Königreich, den USA und anderen Nicht-EU-Ländern ihre biometrischen Daten an speziellen Kiosken registrieren.
Die neuen Grenzkontrollen bereiten den Passagieren bereits Kopfzerbrechen, die von langen Schlangen berichten, wenn die Menschen zum ersten Mal die Abfertigungsprozesse durchlaufen.
In einigen Fällen führten Verspätungen dazu, dass Passagiere ihren Flug verpassten.
In den kommenden Monaten werden immer mehr Flughäfen das System einführen, das bis zum 10. April 2026 an den Schengen-Grenzen vollständig einsatzbereit sein soll.
Da Urlaubsreisen die Flughäfen, die die Technologie bereits nutzen, wahrscheinlich noch stärker belasten, fragen sich Reisende möglicherweise über ihre Rechte im Falle von Verspätungen oder verpassten Anschlussflügen.
Passagiere haben Anspruch auf Standardversorgung durch Fluggesellschaften, Experten warnen jedoch davor, dass die Reiseversicherung Störungen, die durch die Einführung des EES verursacht werden, möglicherweise nicht abdeckt.
Passagierrechte, wenn Verzögerungen an der EES-Grenze einen verpassten Anschluss bedeuten
Nicht-EU-Reisende, die über Flughäfen in der Union umreisen, können EES-Kontrollen unterliegen.
Anschlussflüge zu Zielen außerhalb des Schengen-Raums müssen das neue System nicht nutzen, Passagiere, deren Ankunftsort innerhalb der EU liegt, müssen sich jedoch Grenzkontrollen unterziehen.
Obwohl dies nicht häufig vorkommt, kommt es bei Flugpassagieren aufgrund langer Abfertigungszeiten an den EU-Grenzen zu verpassten Anschlussflügen.
In diesem Fall sind Reisende durch EU-Vorschriften und internationale Passagiergesetze geschützt.
Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagiere auf den nächsten verfügbaren Flug zu ihrem Zielort umzubuchen. In der Zwischenzeit sind sie für die Kosten für Verpflegung, Transport und ggf. Übernachtung verantwortlich.
Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn Sie ein „Durchgangsticket“ bei einer Fluggesellschaft erworben haben.
Reisende, die „Self-Transfer“-Flüge gebucht haben, also separate Tickets entweder bei derselben Fluggesellschaft oder bei zwei verschiedenen Fluggesellschaften, sind für die Umbuchung eines verpassten Anschlussflugs selbst verantwortlich.
Kann mich eine Reiseversicherung abdecken, wenn ich aufgrund des EES der EU einen Flug verpasse?
Ein aktueller Bericht der Versicherungsvergleichsseite Squaremouth zeigte, dass verpasste Anschlussflüge Reisende durchschnittlich 458 US-Dollar (390 Euro) pro Reise an unerwarteten Auslagen kosten können.
Doch in vielen Fällen fallen Flüge, die aufgrund der Abfertigung im Rahmen des EES verpasst werden, nicht unter den Reiseversicherungsschutz, auch wenn Ihre Police einen Schutz für verpasste Anschlussflüge oder Reiseverspätungen beinhaltet.
„Durch das EES verursachte Verzögerungen werden wahrscheinlich nicht abgedeckt, es sei denn, die Reiseversicherung erkennt Verzögerungen bei der Einwanderung oder Sicherheit als unvorhergesehene Ereignisse an“, erklärt Chrissy Valdez, Senior Director of Operations bei Squaremouth.
„Da das neue System voraussichtlich bestehen bleibt und Reisende weiterhin mit Verzögerungen konfrontiert werden, werden die meisten Versicherungsanbieter diese Verzögerungen im Rahmen allgemeiner Versicherungsausschlüsse angeben, was bedeutet, dass Reisende keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Erstattung haben, wenn sie aufgrund langer Wartezeiten an der Grenzkontrolle einen Anschlussflug verpassen.“
Valdez fordert Passagiere dringend auf, sich vor Reiseantritt an ihren Versicherer zu wenden, um sicherzustellen, dass sie über ihre Rechte informiert sind.
„Es ist am besten, diese zu erwartenden Verzögerungen bei der Planung Ihrer Reise im Hinterkopf zu behalten und bei Anschlussflügen über Europa großzügige Zwischenstopps einzuplanen. Außerdem sollten Sie bedenken, dass das Versäumen eines Fluges, nur weil Sie nicht genügend Pufferzeit eingeplant haben, wahrscheinlich nicht von Ihrer Reiseversicherung abgedeckt wird“, fügt sie hinzu.
„Wir empfehlen, flexible oder erstattungsfähige Ticketoptionen in Betracht zu ziehen und gründliche Aufzeichnungen über etwaige Verspätungen zu führen, da einige andere Szenarien, wie z. B. wetterbedingte oder durch Fluggesellschaften verursachte Verspätungen, durch bestimmte Richtlinien abgedeckt sein könnten.“