Ab dem 1. September dürfen nur noch Athletinnen an den von World Athletics organisierten Frauenwettkämpfen teilnehmen, die den SRY-Gentest bestanden haben.
Die obligatorische SRY-Genanalyse für alle weiblichen Teilnehmer an internationalen Meisterschaften beginnt am 1. September, gab der Weltverband des Leichtathletiksports am Mittwoch bekannt.
Das neue Testprotokoll, das Sportler dazu verpflichtet, ihr biologisches Geschlecht durch DNA-Tests nachzuweisen, wird bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2025 in Tokio in Kraft treten, die für den 13. September angesetzt sind.
Gemäß der neuen Verordnung müssen sich Sportler einmalig einem Wangenabstrich oder einer Blutuntersuchung unterziehen, um das Vorhandensein von Y-Chromosomen festzustellen.
Die neuen Regeln folgten Empfehlungen der World Athletics Task Force für Geschlechtervielfalt im März.
„Tests zur Bestätigung des biologischen Geschlechts sind ein sehr wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass es keine biologische Glasdecke gibt“, sagte World Athletics-Präsident Sebastian Coe im April, nachdem bekannt gegeben wurde, dass neue Regeln in Arbeit seien. „Um in der Damenklasse antreten zu können, muss man biologisch weiblich sein. Das Geschlecht kann die Biologie nicht übertrumpfen.“
Die Entscheidung bedeutet, dass nur leibliche Frauen, solche mit vollständigem Androgenunempfindlichkeitssyndrom (CAIS) oder Sportlerinnen, die bestimmte Übergangsbestimmungen erfüllen, an Frauenwettbewerben teilnehmen dürfen.
Athleten, die positiv auf Y-Chromosomen getestet wurden, sind weiterhin für Wettbewerbe ohne Rangliste oder andere Kategorien als Frauenwettbewerbe berechtigt. World Athletics wird den Teilnehmern in Tokio bis zu 100 US-Dollar pro Test spenden, wobei die Mitgliedsverbände die ersten Tests durchführen.
Der SRY-Test analysiert DNA-Proben auf das geschlechtsbestimmende Y-Chromosom. Die Laborergebnisse liegen innerhalb von ein bis zwei Wochen vor. World Athletics beschreibt den Test als „extrem genau“ mit minimalem Risiko fehlerhafter Ergebnisse.
Athleten können die Ergebnisse beim Schiedsgericht für Sport anfechten. Nach den neuen Bestimmungen werden diejenigen, die sich gänzlich weigern, Tests durchzuführen, von der Teilnahme an Weltranglistenwettbewerben ausgeschlossen, können aber an alternativen und nicht gewerteten Wettbewerben teilnehmen.
Der Verband sagte, die Bestimmungen zielen nicht darauf ab, die Geschlechtsidentität einer Person in Frage zu stellen, sondern sollen vielmehr die Fairness im Frauensport schützen.