Neues deutsches Gericht entfacht Streit um Rückgabe von NS-Raubkunst

Die Bundesregierung hat ein neues System verabschiedet, das die Rückgabe von NS-Raubkunst an ihre rechtmäßigen Eigentümer erleichtern soll.

Die Bundesregierung hat ein neues Schiedsgericht eingerichtet, um die Rückgabe von während der Nazi-Herrschaft geraubtem Eigentum zu vereinfachen.

Das Gericht soll die endgültige Entscheidung treffen, wenn die Parteien im Rahmen eines Vorverfahrens die Rückgabe von NS-Raubkunst bestreiten.

Das Schiedsgericht für NS-Raubgut lässt eine „einseitige Berufung“ zu. Dies unterscheidet es vom alten System, bei dem sich sowohl die Nachkommen der früheren Eigentümer als auch die derzeitigen Eigentümer auf eine Berufung einigen mussten.

Unter dem alten System wurden viele Kunstwerke einem Berufungsausschuss vorenthalten, weil die jetzigen Eigentümer sich weigerten, das System voranzutreiben. Die Vorsehung eines Picasso-Gemäldes muss aufgrund einer solchen Weigerung Bayerns noch vollständig untersucht werden.

Doch eine Gruppe von auf NS-Raubkunst spezialisierten Juristen und Historikern hat einen offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz geschrieben, in dem sie die geplanten Änderungen kritisiert.

„Es ist unredlich, die Beratende Kommission für NS-Raubkunst in der Schlussphase der Legislaturperiode abzuschaffen und ein neues, für die Opfer schlechteres Verfahren zu beschließen“, heißt es in dem offenen Brief.

Die Beratende Kommission wurde 2003 als Reaktion auf die Weigerung vieler deutscher Institutionen gegründet, mit dem Washingtoner Abkommen von 1999 zusammenzuarbeiten, das das Land zur Rückgabe von NS-Raubkunst verpflichtete.

Da die Beratende Kommission keine Entscheidungsbefugnis hatte, wurde ihr im Jahr 2021 zugesagt, diese zu stärken und Situationen wie beim Picasso-Gemälde in Bayern abzuwenden.

Stattdessen hat die Regierung anstelle dieses neuen Schiedsgerichts die Beratungskommission vollständig abgeschafft. Die Unterzeichner des offenen Briefs befürchten, dass der Rahmen des neuen Gerichts nicht öffentlich diskutiert wurde.

Sie befürchten auch, dass dieses neue Gericht nicht zulassen wird, dass Opfer, die ihre Kunst unter dem Druck der Verfolgung an die Nazis verkauft haben, nicht von den neuen Rückstellungsbestimmungen erfasst werden. „Selbst Verfolgte, die im Zusammenhang mit ihrer Flucht aus Nazi-Deutschland oder einem von den Nazis besetzten Land Kulturgut verkaufen mussten, haben künftig nur noch einen sehr eingeschränkten Anspruch auf Rückerstattung“, heißt es in dem Schreiben.

Sollte dies der Fall sein, sei dies „ein Schlag ins Gesicht der Opfer und ihrer Nachkommen“ und „katastrophal für das Ansehen Deutschlands“, heißt es in dem offenen Brief.